Überblick
Drei Termine zur Auswahl:
- 28. Februar und 01. März 2018, München
- 10. und 11. April 2018, Stuttgart
- 12. und 13. Juni 2018, Düsseldorf
Die Rechtsstellung des Automobilzulieferers ist traditionell schwächer als dies mit Blick auf seinen Wertschöpfungsbeitrag angemessen wäre. Klassischerweise befindet sich der Zulieferer in einer „Sandwich-Position“ zwischen seinem Kunden und seinem Vorlieferanten. Im Schadensfall muss er häufig erkennen, dass der eigene Haftpflichtversicherer ein zusätzliches Spiel- und Streitfeld eröffnet, das von eigenen Gesetzmäßigkeiten geprägt ist. Hinzu kommt die zunehmende Modellvielfalt der OEM’s, die in der Branche zunehmend zu immer kürzer werdenden Entwicklungs- und Erprobungszyklen führt. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken trägt aufgrund der branchentypischen Marktmachtverteilung meist der Zulieferer – häufig ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. Die Zulieferindustrie wird von den OEM‘s in immer ausgefeiltere Vertragswerke gezwungen, mit denen ein Großteil des Fahrzeugentwicklungsrisikos auf den Zulieferer übertragen wird. Für den Automobilzulieferer ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, seine rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um seine wirtschaftlichen Interessen trotz branchenüblicher Marktmachtverteilung effektiv durchzusetzen.
In diesem Seminar erfahren Sie
- Welche wirtschaftlichen Risiken der Zulieferer als Mitglied der Wertschöpfungskette übernimmt
- Wie der Zulieferer mit typischen Produkthaftungskonstellationen umgehen sollte
- Was im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen, Serienschäden und Rückrufen gegen über Kunden, Lieferanten und Versicherern zu beachten ist
- Welche rechtliche Bedeutung vertraglichen Spezifikation, technischen Normen und dem Stand von Wissenschaft und Technik zukommt
- Was im Schadensfall im Umgang mit Kunden, Vorlieferanten und Versicherern beachtet werden muss,
- Welche Spielräume im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Kunden und Lieferanten genutzt werden sollten
Dieses Seminar soll den Zulieferer ermutigen, seine Möglichkeiten zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Interessen gegenüber den OEM‘s nicht zu unterschätzen. Die bewusste Wahrnehmung von Gestaltungsspielräumen in der Vertragsgestaltung, die Kenntnis rechtlicher Stolperfallen im Case-Handling mit dem OEM, Vorlieferanten und Versicherern und eine aktive Rolle bei der Vertragsdurchführung sowie im Rahmen von Auseinandersetzungen mit Kunden, Vorlieferanten und Versicherern sind für den Automobilzulieferer entscheidende Voraussetzungen, um im Markt dauerhaft erfolgreich zu bestehen.